I. Vertragsabschluss
1.Der Vertrag ist abgeschlossen, sobald die Zimmer, Räume, Flächen oder sonstige Leistungen bestellt und zugesagt, oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich ist, bereitgestellt werden.
2.Die Leistungserbringung erfolgt nur auf Grundlage der vorliegenden Hotel-AGB. AGB des Kunden werden nicht anerkannt.
3.Eine Unter- oder Weitervermietung an einen Dritten bedarf der schriftlichen Einwilligung des Hotels.
4.Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber mit dem Kunden als Gesamtschuldner. Das Hotel kann vom Kunden oder vom Dritten eine angemessene Vorauszahlung verlangen.
5.Weicht der Inhalt der Reservierungsbestätigung von dem Inhalt der Anmeldung ab, wird der abweichende Inhalt der Bestätigung für den Gast und für das Hotel dann verbindlich, wenn der Gast nicht innerhalb von 10 Tagen von dem angebotenen Rücktrittsrecht Gebrauch macht.
6.Die Verjährungsfrist beträgt für alle Ansprüche des Gastes 6 Monate.
II. An- und Abreise
1.Soweit keine anders lautende Vereinbarung besteht, ist der Zimmerbezug am Anreisetag ab 15.00 Uhr möglich. Die Zimmerrückgabe hat bis spätestens 11.00 Uhr am Abreisetag zu erfolgen. Danach kann das Hotel bis 16.00 Uhr 50 % des vollen Logispreises (Listenpreis) in Rechnung stellen, ab 16.00 Uhr 100 %. Dem Kunden steht es frei nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich geringerer Schaden entstanden ist.
2.Reservierte Zimmer, die nicht bis spätestens 18.00 Uhr des Anreisetages bezogen werden, können durch das Hotel anderweitig vergeben werden und werden mit 100% Stornierungskosten berechnet. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine spätere Anreise schriftlich vereinbart wurde.
III. Preise, Leistungen
1.Vereinbarter Preis und die vereinbarten Leistungen des Hotels ergeben sich aus der Reservierungsbestätigung. Die Preise schließen Bedienungsgeld und Mehrwertsteuer mit ein. Der Kunde ist verpflichtet, diese Preise des Hotels zu bezahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen an Dritte.
2.Ändert sich nach Vertragsabschluss die Mehrwertsteuer, so ändern sich vereinbarte Preise entsprechend.
3.Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Veranstaltung bzw. Zimmerbuchung 4 Monate, und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann das Hotel den vertraglich vereinbarten Preis angemessen, höchstens jedoch um 10 %, anheben. Die Preise können vom Hotel ferner geändert werden, wenn der Kunde nachträglich Änderungen der gebuchten Zimmer, der Leistungen des Hotels oder der Aufenthaltsdauer wünscht und das Hotel dem zustimmt.
Seminar –und Konferenzveranstaltungen
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die mit dem Hotel Bayerischer Hof abgeschlossen werden, sofern sie die Merkmale des AGB Gesetzes erfüllen. Im Einzelfall ausgehandelte schriftliche Bedingungen können dadurch ersetzt werden.
1.Veranstalter
Als Veranstalter gilt, wer als Auftraggeber dem Hotel Bayerischer Hof gegenüber auftritt. Ist diese Person nicht gleichzeitig der tatsächliche Veranstalter, so haften der tatsächliche Veranstalter und die von diesem bevollmächtigte, als Veranstalter dem Hotel Bayerischer Hof gegenüber auftretende Person als Gesamtschuldner.
2.Reservierung / Reservierungsbestätigung
Jede Reservierung wird erst aufgrund ausdrücklicher und schriftlicher Bestätigung seitens des Hotels Bayerischer Hof wirksam und garantiert. Die Bezahlung von in der Bestätigung enthaltenen Vorauszahlungen zu den in der Bestätigung genannten Fristen ist weitere Voraussetzung für die Wirksamkeit der Reservierung. Vom Hotel Bayerischer Hof zugesandte Reservierungsvereinbarungen sind vom Bucher bzw. Veranstalter innerhalb einer Frist von 14 Tagen ab Zugang der Reservierungsvereinbarung schriftlich zu bestätigen. Maßgebend für die Fristeinhaltung ist der Zugang der schriftlichen Bestätigung beim Hotel Bayerischer Hof. Im Falle der Fristversäumung werden die Buchung und alle damit verbundenen Absprachen automatisch unwirksam, es bedarf seitens des Hotels Bayerischer Hof weder einer Nachfristsetzung noch einer gesonderten Aufkündigung der Buchung.
3.Preisgarantie
Die in der Bestätigung angegebenen Preise gelten für 5 Monate ab Wirksamkeit der Reservierung. Nach Ablauf dieses Zeitraumes können die Preise ohne Vorankündigung um maximal 10 % einer Änderung unterliegen: es gelten dann die am Tag der Veranstaltung gültigen Preise. Ändert sich nach Vertragsabschluss der Satz der gesetzlichen Mehrwertsteuer, so behält sich das Hotel ebenfalls das Recht vor, die entsprechende Preisanpassung ohne vorherige Ankündigung vorzunehmen.
4.Teilnehmeranzahl und Couvert-Garantie
Die vom Veranstalter bei der Reservierung angegebene Teilnehmerzahl ist für beide Vertragspartner verbindlich. Kann der Veranstalter die Zahl der Teilnehmer nur ungefähr angeben, so sind Abweichungen bis zu 10 % nach oben oder unten gegenüber der zunächst angegebenen Anzahl möglich, allerdings ist in diesem Fall die genaue Anzahl der Teilnehmer bis spätestens 5 Arbeitstage vor der Veranstaltung mitzuteilen. Andernfalls übernimmt das Hotel Bayerischer Hof keine Garantie dafür, dass bei einer Erhöhung der Teilnehmerzahl darüber hinaus die Leistung ordnungs-und vereinbarungsgemäß erbracht werden kann. In diesem Fall erfolgt die Abrechnung im Übrigen auf der Basis der tatsächlichen Teilnehmerzahl. Bei einer Unterschreitung der vereinbarten Teilnehmerzahl erfolgt die Abrechnung auf der Basis der bei der Reservierung angegebenen bzw. spätestens 5 Arbeitstage vor der Veranstaltung dem Hotel Bayerischer Hof mitgeteilte Teilnehmerzahl; im Übrigen gelten die Regelungen für Stornierung gemäß nachstehender Ziffer 7.
5.Widerruf von Veranstaltungen
Hat das Hotel Bayerischer Hof begründeten Anlass zu der Annahme, dass der Gast oder die Veranstaltung den reibungslosen Ablauf des Geschäftsbetriebes, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht, sowie im Fall höherer Gewalt ( z.B. Krieg ,Brand, Streik etc.), kann das Hotel Bayerischer Hof jede Veranstaltung bzw. Buchung absagen, ohne zum Schadenersatz verpflichtet zu sein. Das Hotel Bayerischer Hof kann dabei entsprechend den Regelungen für Stornierung nachstehen Ziffer 7 verfahren und u.a. auch die zutreffenden Stornogebühren verlangen. Bei politischen oder weltanschaulichen/religiösen Veranstaltungen oder wenn der Veranstalter eine politische oder weltanschaulich/religiöse Vereinigung ist oder eine solche repräsentiert, dies jedoch bei der Buchung bzw. dem Vertragsabschlusswissentlich verheimlicht wird, so ist das Hotel berechtigt, jederzeit den Vertrag außerordentlich aufzukündigen und Stornogebühren gemäß nachstehender Ziffer 7 zu verlangen.
6.Dekorationsmaterial, eigene Ausstattungen
Das Anbringen von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen durch den Bucher bzw. Veranstalter oder Teilnehmer ist ohne ausdrückliche Zustimmung des Hotels nicht gestattet. Für Beschädigungen der Einrichtung oder des Inventars, die bei Auf-und Abbau und/oder während der Veranstaltung verursacht werden, haftet der Veranstalter auch ohne Verschuldungsnachweis.
Der Veranstalter darf eigene Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen grundsätzlich nicht mitbringen. In Sonderfällen ( z.B. nationale Spezialitäten ) kann darüber eine gesonderte schriftliche Vereinbarung mit dem Hotel Bayerischer Hof getroffen werden. In diesen Fall werden gesondert zu vereinbarende Servicegebühren und Korkgeld verrechnet.
7.Stornierungen
Bei Veranstaltungen bis zu 20 Zimmern pro Tag
In Fällen von Stornierungen von Buchungen oder von Veranstaltungen seitens des Veranstalters oder bei Nichtinanspruchnahme der von Hotel Bayerischer Hof angebotenen Leistungen werden die bestellten oder reservierten, vom Bucher oder vom Veranstalter nicht angenommenen, seitens des Hotels jedoch angebotenen vertraglichen Leistungen (insbes. für die Logis der Gäste , die Miete für Konferenzen und Funktionsräume und die Bewirtung ) zu nachstehenden Pauschalen durch das Hotel Bayerischer Hof dem Veranstalter berechnet. Als Berechnungsgrundlage wird von den im Vertrag bestätigten und reservierten Zimmern ausgegangen.
Bei Seminaren ab 20 Zimmern pro Tag und mehr
8.GEMA
Alle Musikveranstaltungen müssen vom Bucher bzw. Veranstalter vorab der GEMA gemeldet werden. Die Gebühren der GEMA trägt der Veranstalter. Hotel Bayerischer Hof wird vom Veranstalter bezüglich eventueller Forderungen der GEMA die aus unerlaubter Nutzung der Rechte der GEMA oder Dritter z.B. wegen Nichtanmeldung durch den Veranstalter entstanden sind, freigestellt.
9.Haftung
Der Veranstalter haftet für Beschädigungen oder den Verlust von Einrichtungen oder Inventar, die während der Veranstaltung durch die Teilnehmer verursacht werden, und zwar ohne Verschuldensnachweis. Das Einbringen von Gegenständen wie Ausstellungsgegenstände, Dekorationsmaterial, Vorführgeräte oder sonstigen technischen Geräten etc. erfolgt ausschließlich auf eigene Gefahr des Buchers bzw. des Veranstalters und bedarf der vorherigen Absprache mit dem Hotel. Feuer –und gewerbepolizeiliche Anordnungen sind zu beachten. Wertgegenstände muss der Bucher bzw. Veranstalter auf eigene Kosten gegen Beschädigung und Verlust versichern, das Hotel Bayerischer Hof übernimmt keinerlei Haftung, diese ist ausgeschlossen .Alle Gegenstände sind spätestens 3Stunden nach der Veranstaltung vom Veranstalter aus den Räumen und dem Hotel zu entfernen. Für die Beschädigung oder den Verlust an sonstigen im Hotel eingebrachten oder auf dem Parkplatz des Hotels abgestellten Sachen, wird jegliche Haftung des Hotels Bayerischer Hof ausgeschlossen.
01.01.2019 | Hotel Bayerischer Hof
Telefon: +49 8051 6030
Fax: +49 8051 603171
E-Mail: info@bayerischerhof-prien.de
Webseite: www.bayerischerhof-prien.de
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